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Musikindustrie: Nach Urteil drohen weitere Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer
Erstmals ist in Deutschland der Nutzer einer Musik-Tauschbörse verurteilt worden. Neben dem beim Zivilverfahren vereinbarten Schadenersatz von 8000 Euro muss der 23-Jährige im gleichzeitigen Strafverfahren eine Strafe von 400 Euro zusätzlich zu den Gerichtskosten zahlen. Der Auszubildende hatte tausende Musiktitel über die Tauschbörse Kazaa angeboten. Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft hatte zunächst der Internet-Provider die Identität des Tauschbörsennutzers mitgeteilt. Daraufhin holte die Polizei die Mutter des jungen Mannes von der Arbeitsstelle ab. Kurz danach erschien ihr Sohn ebenfalls zu Hause. Die Polizei beschlagnahmte dann rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln sowie 6.000 weitere MP3-Dateien. Musikindustrie macht Jagd auf Tauschbörsen-Nutzer Am Ende der Prozesse unterzeichnete der Verurteilte eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten. Die deutsche Musikindustrie will nun weiter in die Offensive gehen. Neue Verfahren seien eingeleitet, im Raum Stuttgart wurden bei der Hausdurchsuchung eines 57-jährigen Lehrers mehrere tausend Musiktitel beschlagnahmt.
[2004-08-04 12:24:33]